Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß, doch manchmal kommt es anders als geplant. Unerwartete Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder andere Notfälle können dazu führen, dass ein gebuchter Urlaub nicht angetreten werden kann. Hier kommt die Reiserücktrittsversicherung ins Spiel – ein wichtiger Schutz für alle, die eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in Deutschland mieten.
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aus bestimmten Gründen absagen oder verschieben müssen. Dazu gehören Stornogebühren oder bereits geleistete Anzahlungen. Der Versicherer springt in Fällen ein, die durch die Vertragsbedingungen abgedeckt sind und bewahrt Sie vor hohen finanziellen Verlusten.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist besonders empfehlenswert, wenn:
• Sie eine hochpreisige Unterkunft wie ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung gebucht haben.
• Die Buchung mit strengen Stornierungsrichtlinien verbunden ist.
• Sie mit der Familie reisen, da das Risiko eines unvorhergesehenen Ereignisses bei mehreren Personen steigt.
• Ihre Reise weit im Voraus geplant wurde – in solchen Fällen kann viel passieren, bevor der Urlaub beginnt.
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel bei folgenden Ereignissen:
• Krankheit oder Unfall: Wenn Sie oder ein Mitreisender erkranken oder sich verletzen.
• Schwangerschaftskomplikationen: Unerwartete gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft.
• Todesfall: In der Familie oder bei nahestehenden Personen.
• Unverschuldete Jobverluste: Wenn Sie oder Ihr Partner unerwartet arbeitslos werden.
• Schäden am Eigentum: Beispielsweise durch Brand oder Einbruch, wenn Ihre Anwesenheit zu Hause notwendig wird.
Üblicherweise abgedeckt sind folgende Krankheiten:
• Akute Erkrankungen wie Grippe, schwere Magen-Darm-Infekte oder plötzlich auftretende Verletzungen.
• Chronische Erkrankungen, wenn sie sich unerwartet verschlimmern und eine Reise unmöglich machen.
• Psychische Erkrankungen wie Depressionen, wenn diese ärztlich attestiert und behandlungsbedürftig sind.
Nicht abgedeckt sind meistens:
• Erkrankungen, die vor Versicherungsabschluss bereits bestanden und nicht als stabil eingestuft wurden.
• Leichte Beschwerden wie Erkältungen ohne Reiseunfähigkeit.
• Absagen aus Angst vor Pandemien, sofern keine akute Erkrankung vorliegt.
Eine Reiserücktrittsversicherung deckt in den meisten Fällen die:
• Stornokosten für die gebuchte Unterkunft (z. B. Ferienwohnung oder Ferienhaus).
• Kosten für bereits gebuchte Anreisen wie Zugtickets oder Mietwagen, wenn diese nicht erstattbar sind.
• Gebühren für Umbuchungen oder eine verspätete Anreise.
Manchmal kann eine Reiserücktrittsversicherung auch Zusatzoptionen, wie eine Reiseabbruchversicherung beinhalten, die für Kosten aufkommt, wenn Sie Ihren Urlaub vorzeitig abbrechen müssen.
Eine Reiserücktrittsversicherung sollte möglichst bald nach der Buchung der Unterkunft abgeschlossen werden, in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Manche Versicherer erlauben jedoch den Abschluss bis kurz vor Reisebeginn – dies hängt von den individuellen Bedingungen des Anbieters ab.
Möglicher Zeitrahmen und Praxistipp: Bis 30 Tage vor Reiseantritt können Sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen. Bei Last-Minute-Reisen ist der Abschluss innerhalb von drei Tagen nach Buchung möglich. Generell sollten Sie die Reiserücktrittsversicherung am Tag der Buchung abschließen.
Für den Abschluss benötigen Sie in der Regel folgende Informationen und Unterlagen:
• Die Buchungsbestätigung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses.
• Angaben zu den Mitreisenden (Name, Geburtsdatum, etc.).
• Persönliche Daten des Versicherungsnehmers.
• Zahlungsinformationen, da die Versicherung oft mit einer Einmalzahlung abgeschlossen wird.
Mit einer Reiserücktrittsversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und können sich entspannt auf Ihren Urlaub freuen – denn egal was passiert, Ihre finanziellen Risiken sind abgesichert.